16.2.2017 – Bessere Luft in ferner Zukunft (Meldung von 2014 – auch 2017 noch aktuell!)

Die 6. Fortschreibung des Luftreinehalteplans für die Stadt München ist aus Sicht des BUND Naturschutz (BN) in München enttäuschend. Die Fortschreibung war nötig geworden, da das Verwaltungsgericht München Stadt und Freistaat verpflichtet hat, kurzfristig wirksame Maßnahmen für eine bessere Luftqualität zu ergreifen. „Die nun von der Stadt vorgeschlagenen Maßnahmen zeigen, dass München seit Jahren seine Hausaufgaben nicht macht. Selbst angesichts drohender Strafzahlungen an die EU will sich die Stadt nicht bessern“ so Christian Hierneis, Vorsitzender des BN in München.

Zwar werden 17 Maßnahmen im städtischen Katalog aufgelistet, allerdings sollen zu vielen erst noch Prüfaufträge oder Gutachten vergeben werden. Wann die Stadt tatsächlich, wie vom Gericht gefordert, kurzfristig wirksame und einschneidende Maßnahmen für eine bessere Luft umsetzt, ist weiterhin nicht absehbar. München wird von seinem Nichts-Tun in der Vergangenheit eingeholt. Das Fazit bei den meisten Maßnahmen lautet daher noch: „Minderungspotential: noch nicht quantifizierbar“. Die EU ist allerdings immer weniger bereit, diese Hinhaltetaktik zu akzeptieren. Strafzahlungen wegen der fortdauernden Überschreitung insbesondere der Stickoxid-Grenzwerte werden immer konkreter. „Dem Stadtrat fehlt Mumm. Gesunde Luft für die Münchner Bevölkerung gibt es nicht zum Null-Tarif. Nur wenn weniger Autos in ganz München fahren, können wir wieder frei atmen. Das Verwaltungsgericht fordert kurz¬fristig wirksame Maßnahmen, weil u.a. der dringend erforderliche Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs seit Jahren nicht voran kommt. Auch wenn es unbequem ist: Übersetzt bedeutet das Fahrverbote für bessere Luft! Diese Quittung hat sich München durch sein bisheriges Nichts-Tun redlich verdient“ so Hierneis weiter.

Hauptverursacher bei den gesundheitsschädlichen Stickoxiden ist mit weitem Abstand der Straßenverkehr. Trotzdem ist die Stadt hier noch immer nicht zu spürbaren Einschränkungen bereit. Die Idee, in weiteren Gebieten Parkgebühren zu erheben bzw. Parken zu verteuern, wurde wieder aus der Vorlage gestrichen. Der Stadtrat darf jetzt über Projekte entscheiden, die ihre Wirkung erst in ferner Zukunft (U-Bahnen, Elektroautos) entfalten, enorme Kosten verursachen, ohne zu weniger Schadstoffen zu führen (Tunnel) oder die keine Einschränkungen für Autofahrer bedeuten (Unterstützung von Car-Sharing, Förderung emissionsarmer Fahrzeuge).

Um die vom Verwaltungsgericht geforderte Reduzierung der gesamtstädtischen Belastung zu erreichen, muss die Stadt jetzt konsequent handeln. Der BN fordert daher:

  • Deutlicher Abbau von Parkplätzen:
    Nur bei einer deutlichen Reduktion des Angebots an Parkplätzen wird ein Umsteigen auf den Öffentlichen Nahverkehr aktiv gefördert. Zielgröße sollte hier eine Reduzierung um mindestens 10 Prozent sein.
  • Fahrverbote bei zu hoher Luftbelastung:
    Fahrverbote dürfen kein Tabu mehr sein, die Gesundheit der Bevölkerung geht vor. Das hat auch das Verwaltungsgericht bestätigt. Vorstellbar ist, dass bei bestimmten Schadstoff-Schwellenwerten oder bei einschlägigen Wetterlagen Fahrbeschränkungen auch in Teilen der Stadt ausgesprochen werden.
  • Massiver Ausbau des ÖPNV innerhalb der nächsten fünf Jahre:
    CSU und SPD sind groß im Planen von Verbesserungen, die erst in zehn bis zwanzig Jahren greifen. Sämtliche U-Bahn-Planungen gehören in diesen Bereich. Jetzt sind aber Verbesserungen von Nöten, die schnell umgesetzt werden können. Die fertig geplante Tram-Westtangente gehört ebenso dazu, wie die Anlage von Fahrradschnellwegen. Damit lassen sich schnell Ergebnisse für eine bessere Luftqualität erzielen.

„Wer die Gesundheit der Münchner Bürger ernst nimmt, handelt jetzt. Fahrradwege und Trambahnen statt Autoparkplätzen sind das Gebot der Stunde. Der ÖPNV muss auch für Autofahrer wesentlich attraktiver werden. Wir brauchen deutlich mehr direkte Tangential-Verbindungen zur Verkürzung der Fahrzeiten. Die Stadt kann sich entscheiden: gibt sie das Geld für saubere Luft oder für die EU-Strafzahlungen aus“ so Hierneis abschließend.

Ansprechpartner für Rückfragen:
BUND Naturschutz, Kreisgruppe München
Martin Hänsel, stellv. Geschäftsführer
Tel. 089 / 51 56 76 – 0