Foto: BN
Das Obere Isartal steht unter dem Schutz der europäischen Flora-Fauna-Habitat Richtlinie. Der Erhalt der Natur ist hier vordringliches Ziel!
Trotzdem plante das Baureferat der Stadt München im Jahr 2012, große Drahtnetze und Zäune aufzubauen, Felsspalten mit Beton zu füllen und Bäume zu fällen, insbesondere auch abseits der öffentlich ausgewiesenen Hauptwege. Besonders pikant dabei war: Das Baureferat wollte ohne jede Beteiligung von Naturschutzbehörden und Umweltverbänden bauen!
Dem wertvollen Gebiet drohte nicht wieder gutzumachender Schaden: Die Stadt beabsichtigte, entgegen aller Widerstände und trotz ungeklärter Rechtslage unmittelbar nach den Weihnachtsferien 2012 mit den Baumaßnahmen zu beginnen. Deshalb hat der BUND Naturschutz Anfang Januar 2013 vor dem Münchner Verwaltungsgericht einen Baustopp im Eilverfahren beantragt.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt BUND Naturschutz: Keine Baumaßnahmen
Nach dem Münchner Verwaltungsgericht hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom 16.7.2013 entschieden, dass für die von der Stadt München geplanten umfangreichen baulichen Eingriffe im Natura 2000-Gebiet „Oberes Isartal“ eine naturschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Auch eine Beteiligung des BUND Naturschutz (BN) muss ggf. nachgeholt werden. Bis dahin sind die Baumaßnahmen zu unterlassen. Damit hat der BayVGH die Rechtsauffassung des BN voll bestätigt. Zuvor hatte bereits das Münchner Verwaltungsgericht die Rechtsauffassung des BUND Naturschutz bestätigt und der Stadt München mit klaren Worten widersprochen.
So erschien bereits dem Verwaltungsgericht die Auffassung der Stadt München, „wonach ein „tatbestandlicher“ Eingriff in das FFH-Gebiet von vorne herein nicht gegeben wäre“, als „abwegig“. Vielmehr sei das Vorhaben zweifellos mit nicht unerheblichen Eingriffen verbunden. Der von der Stadt vorgebrachten Behauptung, die geplanten Maßnahmen seien zur Abwehr von Gefahren dringlich, maß das Gericht „mangels hinreichender Substantiierung bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen kein erhebliches Gewicht“ bei.
„Das Urteil ist ein Meilenstein für die Bedeutung des Naturschutzes in dem stark frequentierten Schutzgebiet entlang der Isar und wird mit Sicherheit weit darüber hinaus Bedeutung erlangen“ bewertet Christian Hierneis, Vorsitzender des BN in München die Entscheidung.
Mit einer Pressemeldung haben wir über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes berichtet.
Forderungen des BUND Naturschutz
Das Baureferat der Stadt München will ein Schutzgebiet von europäischem Rang wie eine Grünanlage behandeln. Das ist falsch!
Naturschutzrecht gilt auch für die Stadt München
Der BN fordert ein ordentliches Verfahren mit der umfassenden Beteiligung der Naturschutzbehörden sowie der anerkannten Natur- und Umweltschutzverbände und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung jeglicher Baumaßnahmen!
Differenzierung zwischen Hauptwegen und restlichem Gebiet
Der BN fordert eine Unterscheidung zwischen Hauptwegen und dem restlichen Gebiet! Abseits der Hauptwege hat die natürliche Entwicklung Vorrang. So sehen es auch die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes vor.
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