Foto: Canva

Der BUND Naturschutz hatte gegen die Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel vom Flughafen München ins FFH-Gebiet „Heideflächen und Lohwälder nördlich von München“ geklagt. Bereits Anfang Juli hatte das Verwaltungsgericht (VG) München festgestellt, dass bei den Planungen der FFH-Gebietsschutz nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Seit heute liegt dazu die Begründung vor. […]

Lesen Sie nachfolgend die gesamte Pressemitteilung: