Zum Tag des Baumes am 25. April 2024
Von Anfang März bis Ende September ist es laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39
BNatSchG) verboten, Bäume, Hecken und Gehölze zu fällen oder zu roden. Damit
sollen Nist-, Lebens- und Brutstätten von Vögeln und anderen Tieren geschützt
und bewahrt werden. Diese sinnvolle Regelung führt leider immer wieder dazu,
dass in den Wochen vor der Schonzeit noch schnell zur Motorsäge gegriffen wird.
Die Folge ist eine Vielzahl verstümmelter oder zumindest unsachgemäß geschnittener Bäume und Gehölze. […]
Lesen Sie nachfolgend die gesamte Pressemitteilung:
und die Musterbaumschutzverordnung finden Sie hier