Artikel 8 des Grundgesetzes sichert den Menschen dieses Landes zu, dass sie sich jederzeit ohne Anmeldung friedlich und ohne Waffen versammeln dürfen. Die Ausübung dieses Rechtes unter freien Himmel kann durch Gesetze beschränkt werden.
„Für den BUND Naturschutz (BN) und alle anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen ist dieses Recht wichtig. Wir nehmen es war, um über unsere Ziele offen zu sprechen und Kritik zu üben. Die gesetzlichen Einschränkungen mit denen wir es zu tun haben dienen in vielen Fällen dazu, dieses Recht praktisch ausüben zu können. Herstellung von Sicherheit aller Beteiligten, die Wahrung von Interessen weiterer Gruppen etc. Wir haben uns im Laufe der Zeit auf diese Spielregeln geeinigt.“, so Dr. Thorsten Kellermann, stellvertretender Vorsitzender des BN in München.
Lesen Sie nachfolgend die ganze Pressemitteilung über die Position des BN zur Münchner Allgemeinverfügung: