Seit Sonntag, 3. April 2022 gilt die neue Infektionsschutzverordnung in Bayern
(16. BayIfSMV). Damit entfallen viele der bisherigen Schutzmaßnahmen.
Es gelten vorbehaltlich aktueller Entwicklungen bei unseren Veranstaltungen folgende Vorgaben:
Anmeldung bei der Referentin/dem Referenten ist zwingend erforderlich.
Nur angemeldete Personen können an den Führungen/Exkursionen teilnehmen.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 24 Personen begrenzt.
Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten, sowie unnötige Kontakte zu vermeiden.
Wir behalten uns vor, Personen, die sich trotz Aufforderung nicht an den Mindestabstand von 1,5m auch im Freien halten, durch die Referent*innen von der Veranstaltung auszuschließen.
Nicht zugelassen sind Personen mit Erkältungssymptomen; Personen, wenn Sie auf Grund der aktuellen behördlichen Vorgaben unter Quarantänepflicht (Absonderung) stehen oder Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall (begründeter Verdachtsfall) hatten.
Derzeit gilt im Bereich des ÖPNV noch FFP2-Maske (Maskenpflicht).
In den besuchten Gaststätten können Regelungen gelten, die von den hier aufgeführten abweichen. Bitte im Vorfeld informieren.
Zusätzlich zu diesem Veranstaltungskalender finden Sie hier das aktuelle Bildungswerk Programm der Kreisgruppe München in Heftform zum Durchblättern und Ausdrucken.