Foto: BN

Tanz zwischen Autotür und rollenden Reifen

Am Beispiel des neuen Radstreifens in der Schwanthalerstraße (Nähe Paul-Heyse-Str., Richtung stadtauswärts) zeigt die Kreisgruppe München des BUND Naturschutz, wie breit der sicher nutzbare Raum innerhalb des Radstreifens für RadlerInnen tatsächlich ist (siehe Bild, Foto: BN): Der dortige Parkstreifen ist inkl. Markierung 2 Meter breit, der daran anschließende Sicherheitsstreifen hat inkl. Markierung eine Breite von 50 Zentimetern. Der Radstreifen erfüllt mit 1,85 Meter Breite (inkl. Markierung) die offizielle Vorgabe.

Da aktuelle Mittelklasse-Pkw selbst mit eingeklappten Außenspiegeln bereits über zwei Meter breit sind muss davon ausgegangen werden, dass diese den Sicherheitsstreifen als Parkraum regelmäßig mitnutzen. Dies gilt umso mehr für größere Autos und Lieferwägen oder wenn wie üblich nicht mit den Rädern unmittelbar an der Bordsteinkante geparkt wird.
Zusätzlich wird von Radfahrenden ein Sicherheitsabstand zu parkenden Autos von einem Meter gefordert. So wies beispielsweise das OLG Jena 2008 einem Radfahrer eine Teilschuld zu, weil er mit einem geringeren Abstand unterwegs war und in eine plötzlich geöffnete Fahrertür stieß.

„Radlerinnen und Radler sind nur auf einem etwa 90 Zentimeter schmalen Streifen sicher unterwegs, wenn man die tatsächliche Parksituation und den nötigen Sicherheitsabstand berücksichtigt. Der Tanz auf dem schmalen Steg zwischen Autotüren auf der rechten Seite und rollenden Reifen an der linken Schulter erfordert vollste Aufmerksamkeit. An ein Überholen unter Radlern ist überhaupt nicht zu denken. Dass der Stadtrat mit der Übernahme der Bürgerbegehren zum Radverkehr nun beschlossen hat, Radstreifen künftig deutlich breiter anzulegen als bisher üblich, ist ein Riesenfortschritt für die Sicherheit“ erläutert Martin Hänsel, stellvertretender Geschäftsführer des BN und selbst Vielradler.

Wo Radspuren eine Autospur ersetzen kochen schnell die Emotionen hoch. Oft ist dabei von Autofahrern zu hören, dass der Streifen für die Radfahrenden viel zu breit angelegt sei. Dabei gibt es für die Rad-Markierungen genauso wie für Autospuren Vorgaben. So soll die Breite der Radstreifen inkl. Markierung 1,85 Meter betragen, nur an Engstellen kann davon abgewichen werden.