09.11.2018 – BUND Naturschutz warnt vor Laubbläsern

Auch dieses Jahr nerven wieder die Laubbläser. Viele Menschen fühlen sich gestört, denn die Lärmbelastung ist hoch und die Atemluft wird zusätzlich belastet.

Vor allem wegen des durchdringenden Lärms der Laubbläser fragen viele Menschen beim BUND Naturschutz in München (BN) um Rat. „Wie kann es sein, dass in München immer noch Laubbläser eingesetzt werden?“, „Der Lärm regt mich auf“, „Da wird mit einem riesen Gerät hinter jedem Blatt her geblasen“, so die Stimmen der genervten Bürgerinnen und Bürger.

Seit Jahren bemüht sich der BN darum, dass in München weniger Laubbläser eingesetzt werden. Doch die Stadt zieht sich darauf zurück, dass für ein generelles Verbot von Laubbläsern in Deutschland die gesetzliche Grundlage fehle und hält am Einsatz der Geräte fest. Selbst in Parkanlagen und Friedhöfen, vermeintlichen Ruheoasen, lärmen in diesen Tagen die Laubbläser. Deshalb ruft der BN die Menschen auf, selbst aktiv zu werden. Mut macht das Beispiel einer Münchnerin. Diese hatte ihre Hausverwaltung wiederholt angeschrieben. Inzwischen lässt der Hausmeister seinen Laubbläser im Keller und greift wieder zu Rechen und Besen, was alle Mieter freut.

„Laubbläser sind laut, verpesten die Luft mit Abgasen und aufgewirbelten Schadstoffen und sind für am Boden lebende Tiere verheerend. Schon aus Vorsorgegründen hätte die Stadt die Pflicht, in Grünanlagen, Parks und Friedhöfen keine Laubbläser einzusetzen. Wir raten allen geplagten Bürgerinnen und Bürgern, gemeinsam mit den Nachbarn bei ihren Hausverwaltungen einen Verzicht auf Laubbläser zu fordern“ erläutert Martin Hänsel, stellvertretender Geschäftsführer des BN in München.

Die Rückkehr zu speziellen Laubrechen und Besen schont auch die Gesundheit. Denn beim Einsatz von Laubbläsern auf Wiesen und Gehwegen werden Mikroben, Pilzsporen, Unrat und Tierkot aufgewirbelt und fein in der Luft verteilt. Auch der vom Abrieb der Reifen und Bremsen stammende Feinstaub sowie Dieselruß, der sich bereits am Boden abgesetzt hatte, wird erneut aufgewirbelt und kann von Passanten und Anwohnern eingeatmet werden.

Bereits 2002 hat das Umweltbundesamt festgestellt, dass es beim Betrieb eines Laubbläsers zu einer gesundheitlich bedenklichen Erhöhung der Luftkeimgehalte in der näheren Umgebung kommen kann. Eine Studie der Technischen Universität Graz aus dem  Jahr 2013 zeigt, dass beim Einsatz eines Laubbläsers auf Wegen oder Straßen sechs- bis zehnmal so viel Feinstaub aufgewirbelt wird, wie beim Einsatz eines Besens. Diese aufgewirbelten Feinstäube verschlechtern die Qualität der Stadtluft zusätzlich zu den bereits bestehenden Belastungen. Hinzu kommen bei benzinbetriebenen Geräten deren Abgase und eine erhebliche Lärmbelastung. Alle Geräte schädigen bodennah lebende Kleinlebewesen. Deshalb rät selbst das Umweltbundesamt vom Einsatz der Geräte ab.

„Die Zerstörung von Kleinlebewesen und Belastung unserer Gesundheit durch den Lärm und Feinstaub der Laubbläser wären leicht zu vermeiden. Rechen und Besen sind eine wirkliche Alternative. Anders als oft behauptet, wäre der Mehraufwand selbst für eine Kommune vertretbar. Dies gilt erst recht im privaten Bereich“ so Hänsel weiter.

Insbesondere bei kleinen und mittelgroßen Flächen sind Laubbläser weder ökologisch noch gesundheitlich sinnvoll. Weit überlegen sind hier altbewährte Alternativen: Besen und Laubrechen. Sie wirbeln keinen oder wesentlich weniger Staub auf, verursachen keine Abgase und lärmen nicht. Außerdem sind sie ungefährlich für den Boden und Kleintiere. Allerdings erfordert ihr Einsatz eine angepasste Arbeitsweise, bei der die Vorteile der Geräte auch zum Tragen kommen. Statt einen großen Laubhaufen anzulegen, wie es mit dem Laubbläser die Regel ist, spart das Anlegen mehrerer kleiner Haufen erheblich Zeit ein.

„Wenn beim Rechen des Laubes nicht jedes Blatt entfernt wird, schadet dies nicht. Im Gegenteil: Eine lockere Laubschicht auf dem Rasen ist für Kleintiere und Insekten sehr wichtig, schützt den Boden vor Austrocknung und düngt ihn auf natürliche Weise“, ergänzt Hänsel.

Die Zeiten, in denen Laubbläser eingesetzt werden dürfen, sind genau geregelt:

Grundsätzlich ist der Betrieb vor 9 Uhr oder nach 17 Uhr verboten. An Sonn- und Feiertagen dürfen die Geräte ebenfalls nicht verwendet werden. Auch eine mehrstündige Mittagspause gilt. Bei einem gewerblichen Einsatz fällt diese lediglich etwas kürzer aus.

Einen sehr entschlossenen Weg geht beispielweise die Stadt Graz: Hier ist die Inbetriebnahme von Laubbläsern und Laubsaugern seit dem 1. Oktober 2014 aufgrund von „Lärm und Staubaufwirbelung“ generell verboten. Das ursprünglich auf zwei Jahre befristete Verbot gilt bis heute.

„Die Stadt München sollte ebenfalls mit gutem Beispiel voran gehen und dem Beispiel in Graz folgen. Dazu gehört, auf den eigenen Flächen keine Laubblasgeräte mehr einzusetzen sowie dies auch bei der Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen zu fordern“, so Hänsel abschließend.

Laubbläser Laubsauger

 

Einsatzzeiten für Laubsaug- und -blasgeräte:

privater Gebrauch:

Mo bis Fr: 9 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr
Sa:            9 bis 12 Uhr

(Münchner Hausarbeits- und Musiklärmverordnung)

gewerblicher Einsatz:

Mo bis Sa:   9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr

(bundesweite Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung)

Mehr Informationen zum naturnahen Gärtnern im Herbst.